AGB für Wohnmobilvermietung

Mehrere Mieter bilden eine Mietergemeinschaft. Jeder Mieter hat identische Rechte und Pflichten.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die Vermietung von Wohnmobilen, Campingbussen oder Kastenwägen. In der Folge werden diese als Mietfahrzeug bezeichnet.

 

(1) Zustandekommen des verbindlichen Mietvertrages

  • Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages über das Fahrzeug kann nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages erfolgen.
  • Der Mietvertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
  • Das Fahrzeug darf ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden, es darf nur von den im Mietvertrag genannten Fahrern/Mietern gefahren werden. Eine Untervermietung ist verboten.

(2) Miete / Mietdauer

  • Die Höhe der Tagesmiete ergibt sich aus der aktuell gültigen Preisliste des Vermieters.
  • Die Freikilometer für Mietfahrzeuge je verrechneten Tag betragen 500 km. Für jeden weiteren Kilometer werden EUR 0,35 berechnet.
  • Abhol- und Rückgabetag des Mietfahrzeuges wird als 1 Tag in Rechnung gestellt. Die Übernahme des Fahrzeuges ist von Montag bis Freitag zwischen 7.15 Uhr und 10.00 Uhr möglich, die Rückgabe des Fahrzeuges hat am letzten Miettag zwischen 7.15 Uhr und 10.00 Uhr zu erfolgen. Bei Rückgabeverzug des Mieters wird pro überzogene Stunde ein Betrag von EUR 50,00 verrechnet. Der Mieter hat den Vermieter auch für allfällige Schadenersatzforderungen der Nachmieter schad- und klaglos zu halten.
  • Nach Vertragsabschluss hat der Mieter innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 30% des gesamten Mietpreises zu leisten.
  • Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter und der rechtzeitig geleisteten Anzahlung von 30% des gesamten Mietzinses auf das angegeben Konto des Vermieters verbindlich. Mit der Reservierungsbestätigung erhält der Mieter den Anspruch auf ein Wohnmobil in der gebuchten Fahrzeugkategorie. Auf einen spezifischen Fahrzeugtyp oder Fahrzeuggrundriss besteht kein Anspruch.
  • Der restliche Mietpreis ist spätestens 10 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn zu bezahlen. Bestehen zwischen dem vertraglich vereinbarten Mietbeginn und dem Vertragsabschluss weniger als 10 Tage, ist die vereinbarte Miete sofort fällig.
  • Der Vermieter ist berechtigt die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, wenn nicht spätestens zum vereinbarten Abholtermin die Gesamtmiete und die Kaution (siehe Pkt. 3.) bei ihm eingegangen ist, oder die vertraglich vereinbarten Fahrer/Mieter nicht spätestens bei der Übergabe des Fahrzeugs einen gültigen Personalausweis/Reisepass und Führerschein der zum Führen eines Fahrzeugs der gemieteten Fahrzeugklasse berechtigt, im Original vorlegt. Das Fahrzeug gilt in diesem Falle mit den in Pkt. 2.10. dargestellten Folgen als vom Mieter schuldhaft nicht rechtzeitig übernommen.
  • Das Fahrzeug wird in vollgetanktem Zustand und gereinigt übergeben. Der Mieter hat vor der Rückgabe die Toilette und das Abwasser zu entleeren, den Müll zu entsorgen und das Fahrzeug gereinigt zu übergeben. Das Fahrzeug ist im vollgetankten Zustand zu retournieren.
  • In der Miete nicht enthalten sind die für das Mietfahrzeug anfallende Kosten während der Mietdauer für Kraftstoff, Ölverbrauch, Scheibenwaschmittel, Campinggas (Mehrverbrauch), Fähren-/Maut-Gebühren und sonstige öffentliche Abgaben. Diese Kosten sind allein durch den Mieter zu tragen.
  • Storniert der Mieter den Mietvertrag, so ist eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 Euro zu entrichten. Im Stornofall kommen zusätzlich zu dieser Bearbeitungsgebühr folgende Stornosätze zur Anwendung:

– Storno bis 60 Tage vor Mietbeginn | 20 % der Miete

– Storno bis 30 Tage vor Mietbeginn | 50 % der Miete

– Storno ab dem 29. Tag vor Mietbeginn | 100 % der Miete

Maßgeblich für die Stornierung ist der Eingang einer schriftlichen Stornierungserklärung.

Eine Nichtabnahme/-abholung des Mietobjekts gilt als Stornierung.

Der Abschluss einer Stornoversicherung ist möglich und wird empfohlen.

(3)Kaution

  • Die Kaution in Höhe von EUR 700,00 wird bei Übergabe des Fahrzeuges durch den Vermieter vom Mieter in bar oder mittels Bankomatkarte eingehoben.
  • Die Kaution stellt sicher, dass jeder Mieter das Fahrzeug so retourniert, wie er es erhalten hat. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet.
  • Als nicht ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeuges gilt unter anderem auch:
    • die Nichtentleerung des Fäkalientanks, wofür von der Kaution eine Gebühr in Höhe von EUR 130,00 vom Vermieter einbehalten wird;
    • die schlechte oder nicht gereinigte Rückgabe des Fahrzeuges, wofür für die Innenreinigung EUR 120,00 und für die Außenreinigung EUR 120,00 als Reinigungsgebühr vom Vermieter einbehalten wird.
      Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen wie z.B. starker Verunreinigung des Fahrgast- und Wohninnenraums (wie z.B. Textilien etc.) wird der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt.
    • wenn das Fahrzeug durch den Mieter im beschädigten Zustand rückgestellt wird. In diesem Fall tritt die Regelung des Selbstbehaltes in Kraft
  • Sind Schäden und Mängel am Fahrzeug zu klären, wird die Kaution vorerst einbehalten und erst nach Abklärung wird die Kaution retour bezahlt.

(4) Versicherung

  • Im Mietpreis ist eine Vollkaskoversicherung enthalten. Der Selbstbehalt je Schadensfall beträgt EUR 700,00.
  • Für die im Fahrzeug mitgeführten persönlichen Gegenstände des Mieters wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Diese Gegenstände sind nicht versichert.
  • Sollte das Fahrzeug ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, verschuldet nicht vertragsgemäß rückgestellt werden, so erlischt in diesem Falle der Versicherungsschutz und der Mieter haftet für den gesamten Wert des Mietfahrzeuges sowie für sämtliche kausal anfallende Kosten (wie Rückholung usw.).

(5) Pflichten des Mieters:

  • Führerschein

Das Mindestalter des Mieters für die Anmietung eines Fahrzeuges beträgt 21 Jahre. Der Mieter muss bereits seit mindestens 2 Jahren in Besitz eines gültigen Führerscheines der Klasse B sein. Die Nutzung des Fahrzeuges ist nicht gestattet, sofern der Fahrer nicht in Besitz einer gültigen in Österreich anerkannten Fahrerlaubnis ist, ein Fahrverbot besteht oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen ist.

Kann zum vereinbarten Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme keine gültige Fahrerlaubnis vorgelegt werden, geht dies zu Lasten des Mieters. Der Vermieter ist dann berechtigt vom Vertrag mit den Folgen des Pkt. 2.10. zurücktreten.

  • Nutzung des Fahrzeuges

Die Benutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union (EU), der Schweiz und Norwegen sowie laut im Mietumfang inkludierter grüner Versicherungskarte gestattet. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkasko) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern oder Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Vom Vermieter generell nicht gestattet ist die Nutzung des Fahrzeuges zu folgenden Zwecken:

    • Teilnahme an Wettrennen, Fahrertraining, Geländefahrten und ähnliche Nutzungen.
    • Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.
    • Jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- und Steuervergehen, insbesondere dem Transport von Stoffen, die unter das Suchtmittelgesetz fallen.
  • Verhalten im Straßenverkehr
    Bei einer versicherungsrelevanten Obliegenheitsverletzung (z.B. das Fahren in einem alkohol- oder drogenbeeinträchtigten Zustand etc.) hat der Mieter sämtliche daraus entstehende schadenersatzrelevanten Kosten zu tragen.
    Für die Weiterverrechnung von Strafmandaten, automatisch erfassten Mautgebühren (Beispiel: Norwegen), Schadensabwicklung und Änderungen im Mietvertrag werden pro Verrechnungsfall 25 Euro als Umbuchungs- und Manipulationsgebühr in Rechnung gestellt.
  • Verhalten bei Unfällen oder Panne
    Bei Unfällen jeder Art muss der Vermieter sofort telefonisch unter der Nummer +43 664 4260422 oder +43 664 9229339 verständigt werden. Es ist ein einwandfreies Protokoll über den Unfall unter Mitwirkung der Polizei aufzustellen. Die Namen von Zeugen und die Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge müssen – soweit zumutbar – festgestellt werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, dem Vermieter als Fahrzeughalter und der Versicherungsgesellschaft in irgendeiner Weise vorzugreifen, Ansprüche anzuerkennen oder auf solche zu verzichten.
  •  Kleine Instandsetzungen wie zum Beispiel der Austausch von Glühbirnen kann der Mieter selbst vornehmen oder bis zur Höhe von 100 € je Einzelfall ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter durch eine Fachwerkstatt ausführen lassen. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kosten gegen Vorlage eines Rechnungsbeleges und Vorlage des ausgetauschten beschädigten Teiles. Keine Kostenerstattung ohne Rechnungsbeleg. Eigenleistungen des Mieters werden nicht vergütet.
  • Rauchverbot und Tiere
    Das Rauchen in den Mietfahrzeugen und die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung wird die gesamte Kaution einbehalten.

(6) Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges

  • Die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze beim Betrieb des Fahrzeuges und der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr im In- und Ausland ist ausschließlich Sache des Mieters.
  • Die Parteien vereinbaren die Geltung von österreichischem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.
  • Für den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat, vereinbaren die Parteien soweit nicht konsumentenschutzrechtliche Sonderbestimmungen zum Tragen kommen, die Zuständigkeit österreichischer Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtstand hat, sofern nicht das Bezirksgericht ausschließlich zuständig ist, in dem sich das vermietete Mietobjekt befindet.
  • Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
  • Datenschutz:
    Der Mieter stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Mailadresse, Ausweisdaten) zum Zweck der Buchungsdurchführung beim Vermieter gespeichert werden, sofern diese erforderlich sind. Der Mieter hat jederzeit das Recht, Auskunft über seine gespeicherten, persönlichen Daten zu verlangen. Das Auskunftsverlangen hat er schriftlich an den Vermieter zu richten. Im Zuge dessen hat er auch seine Identität in geeigneter Form nachzuweisen. Personenbezogenen Daten werden von dem Vermieter in der Datenbank der SES Motors Holding GmbH, Linzer Straße 83, 4240 Freistadt gespeichert und für die Vertragsabwicklung & Marketing verwendet. An Dritte werden die Daten nur weitergegeben, wenn SES Motors Holding GmbH zur gesetzlichen Weitergabe verpflichtet ist. Der Mieter hat weiters jederzeit das Recht, die Berichtigung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen. Das Löschungsbegehren hat der Mieter per mail an office@es-motors.at oder schriftlich unter Angabe des Namens, der Adresse und des Grundes für eine Berichtigung oder Löschung zu stellen.